Allgemeine Regeln

Allgemeine Regeln

 

Spezielle Regeln und Vorschriften für die einzelnen Wettbewerbe sind im Folgeteil abgedruckt. Sie sind auf rechtshändige Schützen bezogen und sind sinngemäß für Linkshänder anzuwenden.

1. Klasseneinteilung

Die Wettbewerbe werden in folgenden Klassen durchgeführt:

  • Lichtpunkt von 6 bis 11 Jahre
  • Schülerklasse bis 16 Jahre
  • Jugendklasse bis 21 Jahr (außer beim Bezirksprinzen schießen.)
  • Schützenklasse (m) und (w) bis 39 Jahre
  • Altersklasse (m) und (w) 40 bis 59 Jahre
  • Seniorenklasse I (m) und (w) 60 bis 69 Jahre
  • Seniorenklasse II (m) und (w) ab 70 Jahre
  • offene Klasse ( entsprechend den gesetzlichen Altersvorgaben des WaffG)

Stichtag für die Zugehörigkeit zu einer Klasse ist der 01.01 des Kalenderjahres, in dem das maßgebliche Lebensalter erreicht wird. ( entsprechend den gesetzlichen Altersvorgaben des WaffG)

2. Anschläge:

  • liegend
    • Der Schütze liegt ausgestreckt auf einer waagerechten Schießpritsche.
    • Das Gewehr wird von beiden Händen und einer Schulter gestützt.
    • Die Wange darf am Schaft angedrückt werden.
    • Es darf ein Schießriemen benutzt werden.
    • Beide Unterarme und die Ärmel der Schießjacke müssen sichtbar frei von der Unterlage sein.
  • freistehend
    • Der Schütze steht frei und aufrecht mit beiden Füßen in gleicher Höhe auf dem Boden. Das Gewehr wird mit beiden Händen gehalten.
    • Der linke Oberarm und er Ellenbogen dürfen an der Brust oder auf die Hüfte aufgestützt werden.
    • Das Anlehnen an einer Brüstung ist verboten.
  • stehend aufgelegt (Seniorenklasse I und II und beim Bezirksschülerprinzenschießen)
    • Die Waffe liegt auf einer waagerechten Auflage
    • Die Auflage darf einen maximalen Durchmesser von 50mm und einer Länge von mindestens 100 mm haben
    • Die Auflage kann seitlich höhenverstellbar an einer Stange oder fest auf dem Kopf einer höhenverstellbaren Stange, die sich mittig zur jeweiligen Schützenposition ca. 35 cm vor der Feuerlinie in der Schießbahn befinden sollte,  angebracht sein.
    • Die Waffe liegt sichtbar frei auf einer waagerechten Auflage. Die Auflagefläche der Waffe darf nicht mit rutschhemmendem Material ummantelt oder beschichtet sein.
    • Die linke Hand darf die Waffe nicht zwischen Auflage und Laufmündung halten. Zwischen Auflage und Hand muss ein für die Aufsicht sichtbarer Zwischenraum gegeben sein.
    • Die Schaftkappe muss im Schulterbereich anliegen
  • stehend angestrichen (Seniorenklasse und beim Bezirkskönigsschießen)
    • Die linke Hand umfasst fest (der Daumen liegt oben) eine senkrechte Stange, welche mindestens einen Durchmesser von 30 mm haben muss.
    • Die Stange soll sich mittig zu jeweiligen Schützenposition ca. 30 cm vor der Feuerlinie befinden und in der Schießbahn befestigt sein.
    • Die Waffe kann bis zum Handgelenk auf die umfassende Hand aufgelegt werden.
    • Die Waffe darf seitlich an die Anschlagstange angelehnt – aber nicht eingeklemmt – werden.
    • Zusätzliche Stützen rutschhemmende Materialien wie z. B. Gummi (Moosgummi, Noppengummi usw.), Klebestreifen oder ähnliche Materialien und ein Auflagekeil an der Waffe sind nicht erlaubt.
    • Das Anlehnen an einer Brüstung ist verboten.
  • Nicht zulässiger Anschlag
    • ein Keil wird verwendet
    • Daumen liegt unten
    • Waffe liegt auf dem Unterarm
  • Zulässiger Anschlag
    • Waffe liegt auf der Daumenwurzel
    • Waffe liegt am Handgelenk
    • Waffe liegt am Handgelenk

Grundsätzlich gilt: alles was in einer T-Nut-Schiene (Profil- oder Multifunktionsschiene) angebracht werden kann, oder die auf andere Art und Weise zusätzlich an einem fertig nutzbaren Standart-Vorderschaft angebracht werden kann, ist nicht zulässig!

Ausgenommen hiervon sind lediglich Anbauten, die durch ihre Konstruktion gleichzeitig eine Schutzfunktion für den Abzug/die Abzugseinheit übernehmen:

  • Sitzend auf dem Hocker
    • Schützen ab 70. Lebensjahr ist in allen Disziplinen der Seniorenklasse II das Schießen im Sitzen auf einem Hocker ohne Lehne erlaubt (gem. Anlage 11)
  • Luftpistole stehend (Schütze steht frei & aufrecht mit beiden Füßen in gleicher Höhe auf dem Boden)
    • Die Waffe darf nur von einer Hand gehalten und betätigt werden.
    • Die Schusshand muss frei sein.
    • Das Handgelenk darf weder bandagiert noch sonst auf eine Art gestützt sein.
    • Frei verschiebbare Kleidungsstücke z.B. Schweißbänder sind erlaubt.
    • Das Handgelenk muss mit der Waffe im Anschlag frei beweglich sein.

3. Beschießen einer fremden oder falschen Scheibe

  • Gibt ein Schütze einen Schuss auf eine fremde Scheibe ab, so ist dies dem Schießleiter/Standaufsicht sofort zu melden. Ist der Schuss auf der fremden Scheibe nicht einwandfrei zu ermitteln, wird auf dieser Scheibe der schlechteste Schuss gestrichen.
  • Für den falsch abgegebene Schuss wird kein zusätzlicher Schuss gewährt.
  • Gibt ein Schütze einen Schuss zu viel auf seine Wertungsscheibe ab, so ist auf die nächste Wettkampfscheibe ein Schuss weniger abzugeben.
  • Handelt es sich um die letzte Scheibe, wird der beste Schuss auf dieser Scheibe abgezogen.
  • Jeder abgegebene Schuss ob mit oder ohne Munition zählt.
  • Der Wettkampf ist beendet, wenn der letzte Schütze den Stand verlassen hat.
  • Hat ein Schütze seine Scheiben / Streifen nach Verlassen des Schießstands zur Auswertung abgelegt, darf er diese nicht mehr berühren.
  • Vergessene oder nicht abgegebene Schüsse gelten als geschossen und dürfen nicht nachgeholt werden.

4. Hilfsmittel

  • Die Verwendung eines optischen Hilfsmittels mit einer Vergrößerung bis 0,75 Dioptrien (1,75 fache Vergrößerung) ist beim Gewehrschießen gestattet.
  • Das Hilfsmittel muss so gekennzeichnet sein, dass die Vergrößerung erkennbar ist.
  • Das optische Hilfsmittel darf nur im Diopter (Optik) oder im Korntunnel (Adlerauge) festangebracht werden. Bewegliche optische Hilfsmittel sind nicht gestattet.
  • Die Verwendung von Farbgläsern, die optischen Schliff oder Form haben, ist nicht erlaubt.
  • Das Tragen einer Schießbrille, ersatzweise die Verwendung des Monoframes, sowie die Benutzung eines Zylinderlinsensystems, gilt nicht als Verwendung eines optischen Zielhilfsmittels. Beides ist als Ersatz für die Schießbrille für alle Altersstufen erlaubt!
  • Für das Traditionsschießen des BHDS dürfen weder Schießbrille, noch Monoframe, noch das Zylinderlinsensystem benutzt werden.
  • Schützen, denen eine Schießerleichterung egal welcher Art und Weise vom Historischen Schützenbund gestattet wird, darf diese auch bei den Wettbewerben unseres Bezirksverbandes nutzen.
  • Schützen über 70 Jahre (Damen und Herren) wird gestattet sitzend aufgelegt zu schießen.

Das genehmigte Hilfsmittel nach Sportordnung ist vom Schützen selbst mit zu bringen.

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